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   BFH, 28.02.2002 - VIII 99/01   

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BFH, 28.02.2002 - VIII 99/01 (https://dejure.org/2002,26706)
BFH, Entscheidung vom 28.02.2002 - VIII 99/01 (https://dejure.org/2002,26706)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - VIII 99/01 (https://dejure.org/2002,26706)
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  • BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - VIII 99/01
    Er weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264 ) bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur gewährt werden könne, wenn innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist die Revisionsbegründung eingereicht werde.

    Denn als Wiedereinsetzung ist die gerichtliche Entscheidung anzusehen, durch die eine versäumte und nachgeholte Prozesshandlung als rechtzeitig fingiert wird; diese gerichtliche Entscheidung kann aber erst getroffen werden, wenn die versäumte Rechtshandlung nachgeholt worden ist (vgl. die ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264 ; z.B. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2000 V R 16/00, BFH/NV 2001, 608 ).

  • BFH, 27.10.2000 - V R 16/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - VIII 99/01
    Denn als Wiedereinsetzung ist die gerichtliche Entscheidung anzusehen, durch die eine versäumte und nachgeholte Prozesshandlung als rechtzeitig fingiert wird; diese gerichtliche Entscheidung kann aber erst getroffen werden, wenn die versäumte Rechtshandlung nachgeholt worden ist (vgl. die ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264 ; z.B. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2000 V R 16/00, BFH/NV 2001, 608 ).
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